Freier und ermäßigter Eintritt

Informationen darüber, wer Anspruch auf freien oder ermäßigten Eintritt in Schloss Neuschwanstein hat.

Anspruch auf freien und ermäßigten Eintritt

Freier Eintritt

    • Kinder und Schüler unter 18 Jahren: Der Eintritt ist frei. Es wird jedoch ein Zeitticket benötigt, für das bei der Online-Buchung eine Bearbeitungsgebühr anfällt.
    • Begleitpersonen von Besuchern mit Behinderung: Ist im Behindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson vermerkt, erhält diese freien Eintritt.

Ermäßigter Eintritt (20,00 €)

Der ermäßigte Tarif gilt für folgende Personengruppen bei Vorlage eines gültigen Nachweises:

    • Senioren ab 65 Jahren
    • Studenten
    • Menschen mit Behinderung

Bitte beachten Sie, dass ein Berechtigungsnachweis am Schlosseingang vorgezeigt werden muss. Alle Tickets, einschließlich der kostenfreien, müssen für eine feste Führungszeit gebucht werden.

FAQ zu freiem & ermäßigtem Eintritt

Antworten auf Ihre Fragen zu Ermäßigungen.

Muss ich für mein Kind unter 18 Jahren trotzdem ein Ticket buchen?
Ja. Alle Besucher benötigen unabhängig vom Alter ein Ticket mit einer bestimmten Einlasszeit, um das Schloss betreten zu können. Sie müssen für Ihr Kind ein kostenloses Ticket buchen, für das eine Online-Bearbeitungsgebühr erhoben wird.
Welchen Nachweis benötige ich für den Studentenrabatt?
Ein gültiger Studentenausweis Ihrer Universität oder Hochschule ist erforderlich. Bitte halten Sie ihn bereit, um ihn am Eingang zusammen mit Ihrem Ticket vorzuzeigen.

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